Alefse schrieb am 05.09.2024 15:09:
Wenn der Verfassungschutz eine Partei rechtsextremistisch verdächtigt, haben Sie sicher einige Hinweise, worauf der Verdacht gründet.
Unsere Verfassung garantiert Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit. Wenn jemand offenkundig gegen diese Regeln verstößt, darf es nicht als normal gelten.
So jemand darf auch zu recht rechtsextrem bezeichnet werden.https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
Dann wäre auch hilfreich offenzulegen worauf sich dieser verdacht stützt. Die Unterlagen aus denen das hervorgeht sind aber praktischerweise als "geheim" eingestuft.