Die Verfassung der Ukraine ist bei einer Abstimmung nach dem Völkerrecht hinfällig.
Das ist natürlich falsch. Denn das Völkerrecht entscheidet gar nicht über eine Sezession, sondern nur über eine Selbstbestimmung. Das Völkerrecht schützt die territoriale Integrität des Staates. Die ukrainische Verfassung erlaubt die Selbstbestimmung des "Krimvolkes" aber keine Sezession.
Die Abstimmung, ihre Vorbereitung und Auszählung wurden nicht von offiziellen internationalen Wahlbeobachtern begleitet. Stattdessen übten russische Truppen de facto die Kontrolle auf der Krim aus. Sie hatten Militärstützpunkte und administrative Einrichtungen in ihre Gewalt gebracht und waren während des Referendums präsent. Am Tag darauf erkannte Russland die Krim als souveränen Staat an. Am 20.März stimmte das russische Parlament einem Eingliederungsvertrag zu.
Der Gebietswechsel ist in den Kategorien des Völkerrechts am ehesten als Annexion einzuordnen, als gewaltsame Ergreifung und Einverleibung von Gebiet. Das verletzt das in der UN-Charta verankerte Verbot der Androhung oder Anwendung militärischer Gewalt.
https://www.mpil.de/files/pdf3/Peters_Verletzt_der_Anschluss_der_Krim_an_Russland_das_Voelkerrecht_Plaedoyer_3_20142.pdf
wenn man schon seinen Senf dazu gibt, sollte man wenigstens bei den Fakten bleiben.
Wikipedia als Quelle für eine "Unregelmäßigkeit" bei der Abstimmung kann man wohl nicht als seriös bezeichnen, in der Wikipedia stehen mehrere Fehlinformationen, teilweise auch politisch motiviert gezielt platziert.
Die üblichen schwachsinnigen Verschwörungstheorien ohne Substanz.