Peter___ schrieb am 16.05.2024 16:54:
Bei uns müssen Zuwendungen aus dem Ausland nicht offengelegt werden.
...
und Herrn Bystron in Ruhe zu lassen?
☐ Du kennst den Unterschied zwischen einem allgemeingültigen Gesetz und einet richterlichen Einzelfallentscheidung.
Dieses Gejammere über den armen "Herrn Bystron" ist einfach nur peinlich.