Noriaki Kasai schrieb am 29. November 2015 11:14
> Selbst wenn Karlsruhe Verfassungswidrigkeit feststellt, kann nichts
> passieren, denn in diesem Fall müsste der Generalbundesanwalt Klage
> erheben und der erhält seine Anweisung von woher?
Auch in Deutschland darf man sich alle vier Jahre seine Diktatur
(wieder)wählen!
> Selbst wenn Karlsruhe Verfassungswidrigkeit feststellt, kann nichts
> passieren, denn in diesem Fall müsste der Generalbundesanwalt Klage
> erheben und der erhält seine Anweisung von woher?
Auch in Deutschland darf man sich alle vier Jahre seine Diktatur
(wieder)wählen!