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  • bismarckhering

mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.2004

"Da stelle mehr uns ma janz dumm und sagen: ..."

ernstgeorg schrieb am 29. November 2015 21:54

> [...]
> In dem GG steht, dass jeder Bürger berechtigt ist, Widerstand zu
> leisten, wenn das GG in Gefahr ist.

"..., sofern andere Abhilfe nicht möglich ist."

> Weiss einer der Foristen, ob in dem GG auch steht, welche Methoden
> zum Schutz des GG
> eingesetzt werden können. Darf das nur durch Wahlen geschen, oder
> können auch andere Methoden eingesetzt werden. Welche Methoden?

Das BVerfG hat klargestellt, daß bei Grundrechtsverletzung STETS der
Instanzenweg einzuhalten ist.
Klingt nach schwer bis unmöglich.

Sagte gerade jemand: 
"Bahnsteigkarte"?

b.

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