ernstgeorg schrieb am 29. November 2015 21:54
> [...]
> In dem GG steht, dass jeder Bürger berechtigt ist, Widerstand zu
> leisten, wenn das GG in Gefahr ist.
"..., sofern andere Abhilfe nicht möglich ist."
> Weiss einer der Foristen, ob in dem GG auch steht, welche Methoden
> zum Schutz des GG
> eingesetzt werden können. Darf das nur durch Wahlen geschen, oder
> können auch andere Methoden eingesetzt werden. Welche Methoden?
Das BVerfG hat klargestellt, daß bei Grundrechtsverletzung STETS der
Instanzenweg einzuhalten ist.
Klingt nach schwer bis unmöglich.
Sagte gerade jemand:
"Bahnsteigkarte"?
b.
> [...]
> In dem GG steht, dass jeder Bürger berechtigt ist, Widerstand zu
> leisten, wenn das GG in Gefahr ist.
"..., sofern andere Abhilfe nicht möglich ist."
> Weiss einer der Foristen, ob in dem GG auch steht, welche Methoden
> zum Schutz des GG
> eingesetzt werden können. Darf das nur durch Wahlen geschen, oder
> können auch andere Methoden eingesetzt werden. Welche Methoden?
Das BVerfG hat klargestellt, daß bei Grundrechtsverletzung STETS der
Instanzenweg einzuhalten ist.
Klingt nach schwer bis unmöglich.
Sagte gerade jemand:
"Bahnsteigkarte"?
b.