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Avatar von hasbinz
  • hasbinz

mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2015

Eben. Für den Bürger... nicht für den Staatsbediensteten.

und mein Punkt war gerade:
Die Vorstellung, Unternehmens-Mitarbeiter hätten wegen ihrer Arbeit im Unternehmen irgendeinen Besitzanspruch auf das Unternehmen selbst ist genauso absurd wie die Vorstellung, die Staatsbediensteten hätten wegen ihrer Arbeit im Staat Besitzanspruch auf den Staat.
Mitarbeit - ob im Unternehmen oder beim Staat - ist ein Tausch von Arbeitsleistung gegen Geld. Die Quatsch-Vorstellung, dass sich daraus irgendein Besitzanspruch ergäbe, basiert auf der genauso hirnrissigen Vorstellung, die Mitarbeiter wären für das Unternehmen das Äquivalent der "Bürger" für den Staat. Ist aber nicht.
Das Äquivalent der Bürger ist das Kollektiv derer, die sich zu einer Gesellschaft zusammensetzen und diese zusammen bilden... also bei einem Unternehmen die Anteilseigner. Die korrekte Äquivalenz ist also:

Staat <-> Unternehmen
Bürger <-> Aktionär/Anteilseigner
Politiker <-> Manager
Staatsbediensteter <-> Mitarbeiter
Der Staat ist eine Gesellschaft von Bürgern <-> Das Unternehmen ist eine Gesellschaft von Anteilseignern
Der Staat gehört kollektiv den Bürgern <-> Das Unternehmen gehört kollektiv den Anteilseignern

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.04.2016 02:14).

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