Nein. Der Staat wird zu 95% stiller Teilhaber mit entsprechendem Gewinnanteil.
Staatsfonds sind in anderen Ländern üblich.
Wenn der Erbe fähig ist und Leistung bringt kann er den Geschäftsführer machen. Und bei dieser Erbschaft hat er auch sicher den Vorteil gehabt eine gute Ausbildung zu bekommen.