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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Re: Unausgegorene Systemkritik

kill-1 schrieb am 23.04.2016 16:54:

Klaus N schrieb am 23.04.2016 15:58:

Magst Du besser erklären, wie das konkret gehen sollte, vielleicht am Beispiel BMW?

Susanne Klatten stirbt, der effektive Erbschaftssteuersatz liegt bei 95%, sie vererbt also "nur" ca. 1 Mrd. an ihrer Kinder. 95% ihrer BMW-Anteile gehen an eine staatliche Holding. Der Staat hält sich dabei aus unternehmerischen Entscheidungen heraus und versucht nur, seine Anteile langfristig wieder zu verkaufen. Der Erlös landet beim Fiskus.

Ok, plausibel erklärt.
Ich sehe drei Probleme:
(1) Dem Staat gehört dann de facto BMW, aber er hat nichts zu sagen. Wer wird dann das Sagen haben? Der Vorstand? wie löst man das principal-Agent Problem?
(2) Dem Staat fliessen zwar die Anteile zu, aber reicher wird er erst, wenn er die Anteile verkauft (vernachlässigen wir die Dividenden). Wer wird das kaufen? Insbesondere, wenn er weiss, dass es ihm nicht für immer gehört?
(3) 95% sind eine de facto Enteignung, weil SK nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann (naja, kann sie eh nicht, wenn sie tot ist ...), aber das verändert grundsätzlich ihren Planungshorizont. Man geht mit einem Haus anders um, wenn man es vererben will, als wenn es einem nicht gehört. Was auch ein Grund ist, warum Familienunternehmen oft einen längeren Atem haben als Kapitalgesellschaften im Streu- oder gar im Fonds-besitz. Familienunternehmen denken in Generationen, nicht in Quartalen.

Ich würde eher Erbschaften der normalen Einkommensteuer unterziehen. Denn Klatten's Kinder haben ja im Moment der Erbschaft eine Vermögensmehrung. Was ist diese Vermögensmehrung, wenn nicht ein Einkommen? Und wenn SK ihre Steuern minimieren will, dann kann sie ja ihre Anteilen den Mitarbeitern vererben (niedrigere Progression).

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