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  • kill-1

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Re: Unausgegorene Systemkritik

Klaus N schrieb am 23.04.2016 17:19:

(1) Dem Staat gehört dann de facto BMW, aber er hat nichts zu sagen. Wer wird dann das Sagen haben? Der Vorstand? wie löst man das principal-Agent Problem?

Die restlichen Eigentümer haben im Verhältnis ihrer Anteile das Sagen. Wenn ein Unternehmen im Alleinbesitz vererbt wird, haben die Erben zunächst also noch 100% der Stimmrechte. Erst wenn der Staat seine Anteile verkauft, bekommen die Käufer der Anteile Stimmrechte.

(2) Dem Staat fliessen zwar die Anteile zu, aber reicher wird er erst, wenn er die Anteile verkauft (vernachlässigen wir die Dividenden). Wer wird das kaufen? Insbesondere, wenn er weiss, dass es ihm nicht für immer gehört?

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Im Falle von BMW würde der Staat einfach innerhalb von einigen Jahren seine BMW-Aktien an der Börse oder evtl. auch im Paket an Großinvestoren verkaufen. Genauso wie es beispielsweise bei der Commerzbank gelaufen ist.

(3) 95% sind eine de facto Enteignung, weil SK nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann (naja, kann sie eh nicht, wenn sie tot ist ...), aber das verändert grundsätzlich ihren Planungshorizont. Man geht mit einem Haus anders um, wenn man es vererben will, als wenn es einem nicht gehört. Was auch ein Grund ist, warum Familienunternehmen oft einen längeren Atem haben als Kapitalgesellschaften im Streu- oder gar im Fonds-besitz. Familienunternehmen denken in Generationen, nicht in Quartalen.

95% halte ich im Extremfall eines Multimillardärs nicht für Enteigung. Mit der einen Milliarde, die Klatten dann nur noch vererben könnte, können ihre Kinder und Kindeskinder immer noch in Saus und Braus leben ohne jemals arbeiten zu müssen. Aber auch bei einem Familienunternehmer, der sagen wir mal 50 Mio. vererbt, hielte einen Steuersatz von 50-60% für angemessen.

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