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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Re: Unausgegorene Systemkritik

kill-1 schrieb am 23.04.2016 17:51:

Die restlichen Eigentümer haben im Verhältnis ihrer Anteile das Sagen. Wenn ein Unternehmen im Alleinbesitz vererbt wird, haben die Erben zunächst also noch 100% der Stimmrechte. Erst wenn der Staat seine Anteile verkauft, bekommen die Käufer der Anteile Stimmrechte.

Wow, was für ein Damokles-Schwert für die Erben. Hat seine Vorteile, weil damit der Staat die Erben zum Wohlverhalten motivieren kann (wenn die Dividenden nicht stimmen, oder Ihr Leute rausschmeisst, dann ...) ... hat aber auch den Nachteil, dass dann doch wieder Politiker entscheiden -- es sei denn, man macht einen von der Politik unabhängigen Staatsfonds draus ... (ob das dann aber eher in Richtung Staatsfonds Norwegen, Landesbank, EZB oder ARD und ZDF geht, das weiss noch keiner ...)

95% halte ich im Extremfall eines Multimillardärs nicht für Enteigung. Mit der einen Milliarde, die Klatten dann nur noch vererben könnte, können ihre Kinder und Kindeskinder immer noch in Saus und Braus leben ohne jemals arbeiten zu müssen. Aber auch bei einem Familienunternehmer, der sagen wir mal 50 Mio. vererbt, hielte einen Steuersatz von 50-60% für angemessen.

Verstanden. Ich stelle mir vor, Dir geht es um die Begrenzung von grossem Reichtum und Umverteilung und Generationengerechtigkeit (wieso soll der Uterus aus dem man rauskriecht über die Lebenschancen entscheiden).

Mir ist der Reichtum relativ egal, solange ich hinreichend sicherstellen kann, dass dieser nicht missbraucht wird (sowohl politisch aber auch im Sinne von nicht nachhaltigem Umgang mit Reichtum). Und ich finde, Familienunternehmen, oder Unternehmen hinter denen noch der Gründer steht, sind etwas freundlicher und nachhaltiger als sowohl staatliche Unternehmen als auch Unternehmen in denen nur noch Finanzinvestoren das Sagen haben.

Mit anderen Worten: eine nicht enteignende Besteuerung im Falle von Betriebs- und evtl. Sachvermögen ist sinnvoll - warum nicht 50%? - dann kann der Erbe ja mit seinen verbleibenden 50% die Anteile zurückkaufen.

Dann: die Erbschaftssteuer betrifft ja nur natürliche Personen: wie stellt man sicher, dass nicht die Klattens die Zeche zahlen während die BlackRocks weitermachen können.

Vielleicht sollte man das Konzept mit der stillen Beteiligung erst einmal bei Publikumsgesellschaften ausprobieren - wenn es sich bewährt, kann man es auf die Familiengesellschaften erweitern, wenn nicht, schafft man es wieder ab, oder ersetzt es durch was besseres?

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