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  • Eimer Bildung

mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2015

Re: Reicher Mann und armer Mann

Jo. Aber nicht in dem man Übel und Extrema als "Mittel" propagiert und diskutiert.
Das eine "Übel" wird nicht besser, weil wir es mit einem Anderen ersetzen.

Irgendwo muss es einen Mittelweg geben und ein wichtiger Schritt wäre schon mal, den Steuerhöchstsatz zu erhöhen (siehe Ära Kohl) oder stattdessen einen weiteren, neuen, Höchstsatz einzuführen der sich an der Ära Kohl orientiert.
Den Mindeststeuersatz dann auch senken und Sorge dafür tragen, dass Zeitarbeit nicht mehr Sklavenarbeit ist, sondern ordentlich entlohnt wird.
Ein Großteil der Dauerbelegschaft direkt im Unternehmen unbefristet angestellt (werden) sein muss.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der unbefristete Arbeitsvertrag (inklusive Probezeit) zum Standard wird.
30Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich.

Ein neues "angestellten System" für "Saisonarbeiter".
Dass erlaubt die Leute auch unbefristet für nur eine jeweilige Spanne im Jahr anzustellen.
Wodurch sie diese Arbeit nächstes, übernächstes usw. usf. Jahr wieder haben werden.
Förderung und Abstimmung mit anderen Arbeitgebern. Um die "Saisonarbeiter" in die "Dauersaison" zu schicken.
Nicht auf Arbeitsvermittlungsbasis.

Sprich: Jemand der von September bis Dezember "im Lager" arbeitet, könnte sich von Januar bis Februar anderweitig verdingen oder nichts tun und ab März dann im Gartenbau tätig werden oder in der Gastronomie.
Wäre so quasi "ganzjährig" beschäftigt und hätte "Festverträge". Wodurch seine Lebensplanbarkeit steigt und er gleichzeitig Kreditwürdig werden soll.
Eine etwaige Kündigung soll dann nur zu den üblichen Fristen möglich sein und nur innerhalb der Saison, wo sich der Arbeitnehmer im Unternehmen befindet. Damit es nicht durch Unternehmen ausgenutzt wird.
Der Arbeitnehmer wird hier übervorteilt und kann entweder auch innerhalb der Saison kündigen oder darf bis 2 Monate vor "Neueintritt" in die jeweilige Saison eigenständig zu Saisonbeginn kündigen. (Damit das Unternehmen noch genügend Handlungsspielraum hat)
Die Kreditwürdigkeit solle gesetzlich untermauert werden.
Das ganze soll der Arbeitnehmer im Stande sein selbst und ohne Beihilfe oder Vehikel wie Arbeitsvermittlung oder ähnliches zu bewerkstelligen.

Für das alles brauchen wir das Reich sein oder werden nicht zu beschränken. Zumindest nicht im Sinne von Höchstgrenzen und Höchstsätzen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.04.2016 10:08).

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