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Avatar von hasbinz
  • hasbinz

mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2015

Re: was ist ein Leistungsträger?

1. wir sind der Staat - sprich wir ALLE bilden die Grundlage dieses Staates, ergo gehört uns auch der Staat.

Richtig. Der Punkt war: er gehört ALLEN Bürgern des Staates, die ihn bilden und NICHT den Staatsbediensteten als solches (wobei die zum großen Teil davon unberührt auch Bürger sein mögen und als Bürger eben auch Mitbesitzer des Staates)
Der Besitzanspruch rührt nicht davon, für den Staat zu arbeiten (d.h. dem Staat seine Arbeit gegen Geld zu verkaufen - denn das ist mit dem Gehalt abgegolten) sondern Teil derer zu sein, die sich zu einer Gesellschaft versammelt haben - also im Unternehmen die Gesellschafter und nicht die Mitarbeiter - wobei:
* wie die Staatsbediensteten unberührt davon auch Bürger und damit Anteilseigner des Staates sein können, so können auch Mitarbeiter unberührt davon Anteilseigner des Unternehmens sein.
* aber das ändert nichts daran, dass der anteilhafte Besitzanspruch nicht durch die Mitarbeit erlangt wird (die ist ja mit dem dafür bekommenen Gehalt abgegolten) sondern durch die gemeinsame Gründung einer Gesellschaft durch die Gesellschafter.

2. Natürlich, derjenige, der die Arbeitsleistung erbringt, dem sollte das gehören

Total Absurd (und total im Widerspruch zum 1. Punkt)

Wäre dem so, dann müsste ja der Staat den Staatsbediensteten und Politikern gehören und nicht den Bürgern.

Demjenigen, der die Arbeitsleistung erbringt (d.h. seine Arbeitsleistung gegen Geld tauscht), gehört.... das Geld, was er dafür bekommt - d.h. sein Gehalt, aber doch nicht die Gesellschaft, die ihm das Geld dafür gibt.
Wenn deine Familie eine Haushaltshilfe einstellt und dafür bezahlt, ist dann die Arbeitsleistung durch das Gehalt abgegolten oder erwirbt deine Haushaltshilfe durch den Verkauf ihrer Arbeitsleistung an euch einen anteilhaften Besitzanspruch auf das ganze Hab und Gut deiner Familie?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.04.2016 10:59).

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