https://www.politische-bildung-brandenburg.de/node/6997
Zitat daraus:
Die "DDR"-Justiz konnte tatsächlich und rechtlich nie unabhängig arbeiten. Tatsächlich gelangten zu ihr nur die Anhänger und Kollaborateur der regierenden SED, wie z. B. der Präsident des Obersten Gerichts der "DDR", welcher der Ostzonen-CDU mit Hörigkeit gegenüber den Kommisten. Rechtlich gab es in der "DDR" nach dem Worlaut der DDR-Verfassung von 1968 nur die Einheit von Partei und Staat.
Prägte die Pastorentochter die BRD nach DDR-Vorbild?