szul schrieb am 21.05.2024 16:47:
Fun Fact:
Der Ausdruck "angebliche Beweise" kommt in dem Artikel gar nicht vor,
nur zwei mal "mutmaßliche Kriegsverbrechen"...
Der Ausdruck "angebliche Kriegsverbrechen" kommt zwei mal vor, einmal für die Kriegsverbrechen von Putin.