Liesmich! schrieb am 30.12.2021 10:17:
hinhalt oder regelt die Bank das dann anderweitig‽🤔
Bei einer Bankpleite schon, der Inhalt bleibt ja Ihr Eigentum. Im Extremfall regelt das dann der Konkursverwalter.
Das Problem besteht aber nicht im Konkurs der Bank sondern im staatlich angeordneten Goldverbot und/oder einem Zugriffsverbot auf den Schließfachinhalt.
In den USA war im Zeitraum von 1933 bis 1974 der private Goldbesitz praktisch verboten, abgesehen von einer kleinen Menge Schmuck und historischen Sammlermünzen. Der Handelt mit Gold natürlich auch. Schließfächer wurden ggf. durchsucht.
Auch in anderen Ländern, darunter auch "demokratisch" regierte, griffen zu diesem Verbot. Siehe z.B.:
https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot
https://www.goldseiten.de/wissen/goldstandard/geschichte/goldverbot.php
Daher ist es sinnvoll, Gold in Form von Sammlermünzen in kleiner Stückelung privat aufzubewahren.