Da Böhmermann laut Vizepremierminister nichtnur Erdogan sondern alle 73 Millionen Türken beleidigte,
"Darüber hinaus ist "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ein juristisch definierter Begrif aus § 7 Völkerstrafgesetzbuch und bezeichnet einen "ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen eine Zivilbevölkerung"
ist hier das letzte Wort nicht gesprochen in dieser Angelegenheit
... natürlich nur im kruden Staatsverständnis des Herrn "l'etat est moi" Erdogan.