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Avatar von Des_Schweinle
  • Des_Schweinle

267 Beiträge seit 05.05.2004

bleibt noch Folgendes zu ergänzen...

1.) Eine Strafanzeige gegen eine Person sollte immer so formuliert werden: Hiermit stelle ich Strafanzeige gegen nn. wegen Verdachts auf....
Würde sich nämlich aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder später vor Gericht der Verdacht nicht bestätigen, könnte der Angeschulidgte wegen Verleumdung klagen, weil mit der Strafanzeige eine falsche Tatsachenbehauptung verbunden war.

2.) Stellt man Strafanzeige gegen Unbekannt, weil man z.B. anonym verleumdet worden ist, so ist das Stellen eines Strafantrags nicht möglich. Denn hierzu muss die Person bekannt sein.

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