KalderKriesch schrieb am 04.10.2022 13:39:
Interessante Frage auf jeden Fall. Hier mal ein detaillierter Artikel zu der „Take-or Pay“-Klausel in den Verträgen und wie diese durch höhere Gewalt ausgehebelt werden kann.
Als das geschrieben wurde, kam noch Gas durch NordStream.
Und die Verträge sehen Leistungen auf beiden Seiten vor: Der Anbieter muss eine bestimmte Menge Gas liefern, und der Abnehmer muss immer eine bestimmte Mindestmenge davon zahlen, auch wenn er nicht alles Angebotene abnehmen will.
Wir müssen jedoch keine Gasmengen zahlen, die wir nicht nur nicht abgerufen haben, sondern die nichtmal angeboten wurden.
Diesen Fall berücksichtigt der Artikel garnicht. Er nimmt an, dass Russland stets die volle Menge anbietet und wir nun zahlen müssen, obwohl wir nicht mehr alles abnehmen möchten.
Fällt die Lieferung aus, dann fällt auch die Zahlung aus.
Leistung ohne Gegenleistung gibts nicht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.10.2022 13:51).