Nein, einfach abdrehen geht nicht. Aber höhere Gewalt ist tatsächlich äußerst dehnbar in der Justiz. Die Sache mit den technischen Schwierigkeiten bei der Lieferung wäre wohl keine höhere Gewalt gewesen, da beide Parteien sich die Schuld hin- udn hergeschoben hätten. Die Sprengung hingegen wäre deutlich einfacher als höhere Gewalt einzuordnen gewesen.