KalderKriesch schrieb am 04.10.2022 12:34:
Übrigens muss Deutschland für die vertraglich vereinbarten Summen trotzdem bezahlen. Und das noch zusätzlich zur Kompensation der Verluste, die Berlin leisten muss an die an NS2 beteiligten Konzerne.
Sagt wer? Take or Pay zieht üblicherweise wenn man die Abnahme verweigert. Tut man aber nicht. Und auch das wird nicht gelten, wenn man dies aufgrund von Sanktionen / Boykott tut - höhere Gewalt. Möglicherweise ist sogar Gazprom Schadenersatzpflichtig, weil man die Lieferverpflichtung nicht einhält. Damit wäre der Vertrag wohl eh schnell nichtig.