KalderKriesch schrieb am 04.10.2022 14:29:
Nein, einfach abdrehen geht nicht. Aber höhere Gewalt ist tatsächlich äußerst dehnbar in der Justiz. Die Sache mit den technischen Schwierigkeiten bei der Lieferung wäre wohl keine höhere Gewalt gewesen, da beide Parteien sich die Schuld hin- udn hergeschoben hätten. Die Sprengung hingegen wäre deutlich einfacher als höhere Gewalt einzuordnen gewesen.
Höhere Gewalt bedeutet aber nicht, dass man Nicht-Geliefertes bezahlen muss. Nur dass man nicht in Regress genommen werden kann, wenn man nicht liefert.
Genau deshalb haben die Russen ja dieses Kabuki-Theater um die Turbinen aufgeführt.