. . wobei es zunächst im Prinzip egal ist, ob für die inzwischen gefährliche Macht der Pateiendemokratur, oder im Sinne einzelner Abgeordneten bzw. Hinterzimmerstrategen die zunächst nur an sich denken.
Warum begrenzt man nicht die Wiederwahl auf maximal drei Legislaturperioden. Jahrzehntelange Abgeordnete halten sich wohl für unersetzbar; oder wollen nicht mehr von der Macht des persönlich "ereichten" Einfluss (Willi wichtig!) lassen.
Eigentlich hat die bisherige Mischung aus Mehrheitswahlrecht (Erststimme; der Kandidat mit den meisten Stimmen vertritt seinen Wahlbezirk bzw die dort lebenden Bürger; mit einem klaren Auftrag ohne Abhängigkeit von einer Parteiliste) und Verhältniswahl (die nicht durch Erststimmen schon abgedeckten Listenprozente aus der Zweitstimme werden über Listen aufgefüllt) mehr Vorteile als Nachteile.
Nicht die wachsende Parteienvielfalt in den Parlamenten ist das Problem, sondern das Herrschaftsverhalten besonders der großen ehemaligen Volksparteien (odr die sich in einem von 16 bundesländer dafür halten). Sie haben kein wirkliches Interesse an einer vereinheitlichten, damit praktikableren, aber leider nicht im ihrem Sinne demokratischen Lösung:
Die Anzahl der bundesdeutschen Wahlkreise wird angepasst, d.h. wahrscheinlich vergrößert; damit jeder Wahlbezirk mindestens einen Abgeordneten entsenden kann, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (vgl. UK, USA-Repräsentantenhaus) hat. Gibt dieser Abgeordnete sein Mandat zurück, oder verstirbt, rückt ein Kandidat von der überregionalen Liste seiner Farbe nach.
Es bleibt beim Grundsatz das auch Einzelkandidaten (ohne Parteienapparat) in den Bundestag einziehen , wenn sie die lokale Mehrheit der Stimmen erreicht haben. Kommen aus einem gemeinsamen Wahlbündnis mindestens drei gewählte Abgeordnete in den Bundestag, spielt z.B. eine 5%-Zulassungshürde keine Rolle mehr.
Der andere Teil der Mandate wird über eine gemeinsame Bundesliste der zur Wahl zugelassenen Parteien beschickt; je nachdem welche Prozentanteile (!) bundesweit erzielt wurden. Hierüber erhalten kleinere Parteien (ohne Erststimmenerfolge) weierhin die realistische Möglichkeit in den Bundestag einzuziehen.
Warum werden bei einer Bundestagswahl mit deutschlandweiten Aspekten die jeweils erreichten Prozentanteile (nach Maßgabe der Zweitstimme) überhaupt durch Landeslisten der Parteien beeinflusst? Das Sprachrohr der Länder auf bundesebene ist der Bundesat, als Vertreter der Landesparlamente bzw. Landesregierungen.
Wenn die Landesverbände der Parteien mehr Einfluß auf bundespolitische Entwickungen nehmen wollen, dann sollten sie sich um Kandidaten bemühen, die über die Erststimme erfolgreich werden. Und nicht über Kadavergehorsam in einem undemokratisch bzw. intransparenten strukturierten Pateienapparat (=Landesverband)!
Es wäre demgegenüber noch demokratischer (direkte Bezug zu lokal gewählten Abgeordneten mit überschaubarern "Zuständigkeit"), wenn die heute zugeschnittenen Wahlkreise verkleinert würden, und damit der verbleibende Mandatsanteil für Listenprozente (wohlgemerkt auf Bundesebene) deutlich reduziert würde. Damit verlören allerdings die Parteien bzw. deren Strippenzieher ihren Einfluß.
So wie sich die Wahlrechtsreformdiskussion bisher entwickelt hat, also jeder denkt nur an sich und nicht an die eigentlich vertretenden Bürger bzw. Wähler, und weiter zu entwickeln scheint; ist man vom Gerrymandering wie in den USA nicht mehr weit entfernt.
Traurig ist bei der Darstellung der diversen Standpunkte inzwischen das Verhalten der allermeisten Medien, die in der bisher wahrgenommene Berichterstattung völlig ungeniert "verdeckt" die Interessen des jeweils eigenen Farbverständnis postulieren!
Kein Wunder das der Anteil der unzufriedenen Bürger weiter rasant zunimmt, die sich nicht nur bei solchen jämmerlichen Tricksereien den wachsenden Eindruck erhalten, das die Vertretung bzw. Abwägung realen Bürgerinteressen erst viel später eine Rolle spielen könnte.
Die Firmen und die Bürger müssen sparen. Der Staat (Maximale Anzahl von Abgeordneten im Bundestag, plus Nebenkosten und Pensionsanspüche ohne eigene Einzahlungen) und die ausufernden Parteiapparate (Nicht mehr nur Wahlkampkostenerstattung pro erzielter Stimme, sondern undurchsichtige Kungelapparate - vgl. jüngstes Urteil des BVerfG) nicht!!!