blu_frisbee schrieb am 09.08.2021 17:14:
Ei, welche Sanktionen denn? Im nachfolgenden Text erwähnt Neuber keine.
Daß die Teste nicht mehr gezahlt werden sollen ist keine "Sanktion".
Auch zum Lebensmitteleinkauf sollen Nicht-Injizierte einen negativen Test vorlegen, der ab Oktober selbst zu zahlen ist, zwischen 20 und 30 Euro und diese Tests sollen nur wenige Stunden Gültigkeitsdauer besitzen, schreiben so die meisten MSM.
Von einer Befreiung von diesen Kosten für Rentner und Hartz IV Empfänger ist nirgends die Rede.
(1) Wer einen Menschen [...] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Steht so im Grafbesetztuch ;-)
Na, wenn das für dich keine strafbaren Sanktionen sind, dann ist ja alles in Butter bei dir. ;-)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.08.2021 21:19).