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  • L3xx

607 Beiträge seit 05.06.2021

Re: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

Alex Riemenschneider schrieb am 09.08.2021 22:51:

horky schrieb am Heute, 22:42:

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

> https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung#Wortlaut

Strafanzeige gegen alle Politiker die gegen Ungeimpfte hetzen und zu deren Ausgrenzung auffordern.

Zitieren kannst Du. Jetzt musst Du das Zitierte nur auch noch verstehen.

Das "noch verstehen" empfehle ich ja eher dir.

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