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  • nomore

mehr als 1000 Beiträge seit 03.08.2001

Re: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

horky schrieb am 09.08.2021 22:42:

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

> https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung#Wortlaut

Strafanzeige gegen alle Politiker die gegen Ungeimpfte hetzen und zu deren Ausgrenzung auffordern.

Ich nutze zur Zeit vorerst das BKA und melde zunächst mal vereinzelte TP-Forenten inkl. screenshot. Eine Strafanzeige gegen Regierende ist hier auf Grund des § 146 GVG sinnlos.

https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/HinweisGeben/MeldestelleHetzeImInternet/meldestelle_node.html

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