Ein befreundeter Gynäkologe erklärte mir, dass bestimmte Geschlechtskrankheiten von Gesetzes wegen zwangsweise mit einer Injektion behandelt werden müssen, der Arzt ist dazu verpflichtet.
Also zumindest der Pieks scheint in unserem Techtssystem nicht DIE körperliche Versehrtheit darzustellen, die das Grundgesetz schützt.