Lasse Reden schrieb am 04.04.2022 17:25:
Alle jüngeren Personen ohne Impfpflicht müssen demnach ab 18 Jahren die Teilnahme an einer Pflichtberatung nachweisen, um ihre Grundrechte den Geimpften gleichwertig wahrnehmen zu können.
Wer soll denn die Pflichtberatung machen? Erst recht, wenn sie fachlich qualifiziert und umfassend sein soll und auch auf Bedenken eingehen soll? Da kann man ja nicht irgendwelchen Langzeitarbeitlosen eine Schnellschulung verpassen und sie auf die Menschheit loslassen.
Vor allem stellt sich auch die Frage, was Ärzten droht, die nicht in die politisch gewünschte Richtung beraten, also z.B. Nebenwirkungen nicht kleinreden oder die absolute Tödlichkeit des Virus nicht betonen.
Bekommen die nur einen medialen Shitstorm, oder verlieren sie ihre Approbation? Oder müssen sie sich gar wegen nicht marktkonformen Verhaltens gegenüber BioNTech vor einem Strafgericht verantworten? Welche Strafe droht Ärzten, deren Überzeugungsarbeit mangelhaft ist?
Das muss alles noch im Vorfeld geklärt werden.