Eine Impfung ist eine massive Körperverletzung mit tödlichem Risiko. Tatsache ist, dass mehrere Menschen an der Impfung gestorben sind. Wie viele starben, ist dabei egal, denn es geht nicht um individuelle Risikoabwägung sondern einen staatlichen Zwang, möglicherweise zu sterben. Und es ist nunmal nicht zulässig, Tod gegen Tod aufzurechnen (siehe Urteil zum LuSi-Gesetz).
Man hatte diese potenziell tödliche Zwangsmaßnahme begründet mit einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems.
Nun ist es allerdings so, dass die Überlastungsgrenze von der Ausstattung des Gesundheitssystems direkt abhängt. Je besser es ausgestattet ist, desto mehr Kapazität hat das Gesundheitssystem.
Das wiederum bringt es mit sich, dass man dieses Argument für eine tödliche Zwangsmaßnahme dadurch verstärken kann, indem man im Gesundheitswesen spart und privatisiert und die Gewinne daraus in private Taschen umleitet.
Verkürzt: Wenn man also das Gesundheitssystem zum persönlichen Vorteil ruiniert, darf man als Belohnung die Menschen zu einer möglicherweise tödlichen Impfung zwingen.
Das ist ein ganz klein wenig bedenklich.
Da hätte das BverfG einiges an Arbeit, das zu rechtfertigen.