Maskenpflicht im ÖPNV oder in der Innenstadt, Zugangsbeschränkungen, Berufseinschränkungen, Versammlungsverboten etc.???
Das alles gab und gibt es zum Teil noch immer unter der Behauptung der Vermeidung künftiger Gefahren.
Wenn fortan Grundrechte mit Verweis auf theoretische künftige Gefahren relativiert, eingeschränkt oder ausgesetzt werden, können wir uns warm anziehen.