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Avatar von ollid
  • ollid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.2000

Es gibt da ein paar Fragwürdigkeiten, auch wenn man Trump nicht mag

1. Ist jede Ausgabe, die man zum Erhalt oder der Förderung des Ansehens eines politischen Kandidaten tätigt, automatisch eine Wahlkampfspende?

2. Inwieweit kann man überhaupt für den eigenen Wahlkampf "spenden"? Kann es somit überhaupt eine Wahlkampfspende sein, wenn man selber Geld für die Förderung des eigenen Ansehens ausgibt?

3. Kann unabhängig von einem Wahlkampf kein hinreichendes Interesse bestehen das eigene Image durch Schweigegeldzahlungen positiv zu beeinflussen?

4. Können an sich legale Schweigegeldzahlungen eine illegale Wahlbeeinflussung sein, wenn man sie nicht korrekt veröffentlicht? Was allerdings den Sinn von Schweigegeldzahlungen konterkarieren würde.

All diese Fragen wurden in einer komplexen juristischen Verkettung nun zu Ungunsten von Trump entschieden, so dass er nun verurteilt wurde.
Würde nur bei einem dieser vier Punkte anders entschieden, müsste das Ergebnis ein Freispruch sein.

Außerdem hat man durch juristische Winkelzüge aus 34 "fehldeklarierten" Buchungspositionen zum selben Vorgang 34 separate Verbrechen gemacht.
Somit könnte Trump theoretisch zu 34x4= 136 Jahren Gefängnis als Höchsstrafe verurteilt werden. Mal schauen. Schon bei seiner letzten Verurteilung kam es ja zu einer extrem hohen Strafe, da der Richter ihn nicht leiden konnte. Es könnte aber auch nur zu einer Geld- oder niedrigen Bewährungsstrafe kommen. "Schaut her, wir sind nicht parteiisch." Was für Trump in einer Berufung dann schwieriger wird.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.05.2024 15:46).

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