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Avatar von ollid
  • ollid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.2000

Re: Es gibt da ein paar Fragwürdigkeiten, auch wenn man Trump nicht mag

HayoS schrieb am 01.06.2024 09:52:

Ich finde alle Deine Fragen berechtigt und hoffe, dass man diese Fragen für einen ähnlich gelagerten Fall in Deutschland mit einem klaren NEIN beantwortet.
Eine Richtigstellung: Die 34x4 Jahre können parallel verbüßt werden (laut NZZ). Es geht bei allen Anklagepunkten um denselben Paragraphen.
Ein Freispruch wäre auch nicht angemessen, weil der Vorwurf der Buchfälschung bestehen bleibt.
Daher meine Frage: Waren die Geschworenen frei zu entscheiden, Buchfälschung ja, Wahlfälschung nein? Also nur die Erweiterung zum Verbrechen (Felony) der Wahlfälschung einzukassieren.

Wobei die maximal mögliche Geldstrafe allerdings auch über 34 mal X berechnet wird. Es ist ja auch noch ein Unterschied zwischen "kann" und "wird". Man wird die Entscheidung abwarten müssen.

Und die Frage der Buchfälschung selbst wäre auch noch ein 5. Punkt in der rechtlichen Verkettung. Fehlte noch.
Trump hat es als allgemeine Anwaltszahlung verbucht, und es auch tatsächlich an den Anwalt gezahlt. Der hat dann das Schweigegeld im Interesse seines Mandanten gezahlt.
Da bleibt dann durchaus die Frage, inwieweit Weiterverwendungen von Geldern durch einen Anwalt detailliert von Mandanten in der Buchhaltung ausgewiesen werden müssen.

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