"Denn die Schuldenbremse ist – auch dank ihrer harten Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht – so angelegt, dass Krisen letzten Endes durch eine Reduktion des öffentlichen Güterangebots und eine Verschiebung der Belastungen auf Beitragszahler und Leistungsempfänger in der Sozialversicherung "bewältigt" werden."
Die Schuldengrenze liegt ja nicht bei Null. Es bleibt durchaus Spielraum um Krisen durch Schuldenaufnahme abzufendern.
Nur wenn die Schuldenaufnahme halt schon ganz ohne Krise der Normalfall ist, und sogar auch noch ständig steigt, dann wird es eng. Und das zu Recht!