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  • notenom

608 Beiträge seit 10.12.2023

Ganz so einfach ist die Causa Assange nun auch wieder nicht

Die Veröffentlichung des Hubschraubervideos dokumentiert ein Kriegsverbrechen. Das fällt ganz eindeutig unter Pressefreiheit und Whistleblowerschutz. Die Aufdeckung von Verbrechen kann niemals illegal sein.

Bei den diplomatischen Nachrichten ist das schon etwas komplizierter. Wurden da Verbrechen aufgedeckt, oder war das eher so: Wir haben sie, also veröffentlichen wir sie. Hier galt eine Sorgfaltspflicht, da es in der Tat möglich war, dass ein bloßgestellter Informant in einer Diktatur umgebracht wird. Darum gab es ja auch die Zusammenarbeit mit Guardian und Co. Der spätere ungeprüfte Dump aller Dokumente war dagegen hochproblematisch, der Erkenntnisgewinn im übrigen gering. Allerdings müssten sich die USA unangenehme Fragen gefallen lassen, warum sie nämlich Informantenschutz in Diktaturen so nachlässig betreiben.

Wirklich problematisch wäre die Sache allerdings, wenn Assange geheimes Material von Manning nicht nur erhalten hätte, sondern Manning dazu angestiftet und möglicherweise sogar beim Hacken geholfen hätte. Das ist in den USA - und nicht nur da - eindeutig ein Verbrechen. Sowas darf ein Journalist nirgendwo auf der Welt. Ob es wirklich so war, wissen wir natürlich nicht.

Gehen wir aber davon aus, dass Assange sein "Geständnis" in Australien widerrufen wird.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.06.2024 14:21).

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