Kann Jemand sagen, ob die Bundespolizei mit diesem "Gesetz" irgendwie beteiligt wird? Dürfen die damit nun auch außerhalb der Bahnhöfe und Flughäfen von sich aus aktiv werden? Ordnungsrecht ist ja traditionell reine Ländersache (bis auf räumlich beschränkte Zuständigkeitsbereiche der BP). Aber nun mischt der Bund im Ordnungsrecht mit, gültig überall im Land, mit der Möglichkeit von einfachen Rechtsverordnungen?