Passend zum heutigen Tag hat das BVG folgendes erklärt:
"Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für „offensichtlich unbegründet“. „Bei summarischer Prüfung“ lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß allerdings nicht feststellen, hieß es."
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundesverfassungsgericht-weist-eilantrag-gegen-corona-aufbaufonds-ab-17304462.html
So sehen also die Eingriffsmöglichkeiten der Bürger künftig aus, wenn sie sich künftig nicht mehr an ihre lokalen Verwaltungsgerichte wenden können.