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  • gmv1

126 Beiträge seit 31.12.2017

Der als "Vereinheitlichung" gebrachte Vorwand ist schlicht eine Lüge

Jedenfalls wird durch den neuen § 28b IfSG-E bundesweit ein gewisses Mindestniveau an Schutzmaßnahmen sichergestellt, das die einzelnen Länder und Kommunen nicht mehr unterschreiten können.

Wie in dem Artikel richtig angemerkt wird, sind die Beteuerungen der Regierung, dass das Infektionsschutzgesetz unter anderem auch den "Flickenteppich" der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen beendet schlicht und einfach gelogen. Denn es handelt sich nur um ein Mindestniveau.

Bayern (wer sonst) hat schon angekündigt, dass es seine weiterreichenden Beschränkungen auch nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes nicht ändern wird.
Staatskanzleichef Herrmann erklärte, dass man es - wenn es das Bundesgesetzt zulässt - (wovon auszugehen ist) bei den abweichenden strengeren Regeln in Bayern bleiben wird. D. h. die Schulen in Bayern werden nicht ab Inzidenz 165 geschlossen, sondern schon bei 100. In Geschäften und ÖPNV darf man weiterhin nur FFP-2 Masken tragen statt OP-Masken. Und auch das Spazierengehen oder Joggen als Einzelperson wird bei Ausganssperre in Bayern vermutlich weiterhin verboten sein.

Soviel zur Aussage "ja aber das Bundesgesetz beendet zumindest den undurchsichtigen und ungerechten Corona-Flickenteppich in Deutschland"...

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