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Avatar von Sir Henry I.
  • Sir Henry I.

mehr als 1000 Beiträge seit 30.12.2018

Mh, da hat der Herr Jurist wohl noch was vergessen!

Nämlich das hier:

"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden."

Es geht mitnichten nur um Ausgangssperre (die sich sowieso nicht durchsetzen lässt), sondern um noch viel wichtigere Dinge, die eingeschränkt werden sollen:

Art.2 Abs.2 GG: Per Rechtsverordnung kann eine Zwangsuntersuchung und Zwangsimpfung angeordnet werden.

Art.11. Abs.1 GG: Per Rechtsverordnung kann bestimmt werden, wo sich eine Person/engruppe aufzuhalten hat.

Art.13. Abs.1 GG: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, welche nur durch einen richterlichen Beschluss aufgehoben werden kann, ist passé! Per Rechtsverordung kann bestimmt werden, dass jeder Dödel mit einem Amtsausweis eine Hausdurchsuchung vornehmen kann.

Im Klartext heißt das, dass die Regierung per Rechtsverordnung beschließen kann, dass das Ordnungsamt meine Wohnung nach Gutdünken betreten kann, mich an einen Stuhl fesseln und mir eine Zwangsimpfung in den Arm drücken kann. Sollte ich mich erfolgreich wehren, darf das Ordnungsamt mich mitnehmen und in ein Ghetto stecken, in welchem ich nach der Rechtsverordnung zu verbleiben habe!

Orwell war keine Blaupause, sondern eine Warnung! Und Juristen im Tiefschlaf braucht kein Land!

P.S. Ja, und ich habe auch den Abs.6 dazu gelesen - dort steht drin, was rechtlich noch fragwürdiger ist. Die Zustimmungsregelung durch den Bundestag... Von einer stillschweigenden Zustimmung bei Grundrechtseingriffen haben alle Diktatoren schon immer geträumt!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.04.2021 10:56).

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