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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Guantanamo ist gepachtet und nicht besetzt.

Zur Frage der Wirksamkeit der Pachtverträge von 1903 und 1934 werden in der völker-
rechtlichen Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen vertreten. Streitpunkte bilden
dabei u.a. die Anwendung des modernen Völkerrechts auf die damalige Rechtslage, die
Frage nach dem Vorliegen einer Vertragsverletzung bzw. die Erheblichkeit einer mögli-
chen Vertragsverletzung durch die im Pachtvertrag nicht vorgesehene wirtschaftliche
Nutzung des Stützpunktes. Als Lösungsvorschlag wird im Schrifttum auf die Möglich-
keit der Einholung eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes (IGH) durch die
Generalversammlung gemäß Art. 96 VN-Charta18 hingewiesen. Auch die Entscheidung
durch ein Schiedsgerichts, dessen Jurisdiktion sich die betreffenden Staaten zuvor un-
terwerfen müssten, könnte zur Klärung der juristischen Fragen beitragen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/414966/6b997a7f4e7eb5575c16bdef9804a515/WD-2-135-06-pdf-data.pdf

Die 100 Jahre sind ja anscheinend seit dem Vertrag von 1934 irrelevant. Und das (Ex-)Kommunisten Probleme mit dem Einhalten völkerrechtlicher Vereinbarungen haben ist ja auch nichts neues (Castro - Guantanamo, Putin - Ukraine, Xi - Hong Kong)

Die amerikanischen Anwälte für Vertragsrecht dürften um Längen besser sein als ihre kubanischen Kollegen, daher wird der Pachtvertrag wohl eher schwerer zu kippen sein.

Im Übrigen verwechselt HN mal wieder USA und NATO. Guantanamo Bay Naval Base hat nichts mit der NATO zu tun, sondern ist ein Konflikt zwischen den USA und Kuba.

Und er hat natürlich in diesem Kontext auch nicht erwähnt, das Russland ja auch einen Marinestützpunkt in der Ukraine gepachtet hat. Den Russland dazu benutzt hat die Ukraine anzugreifen.

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