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  • DasWoelfchen

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Re: Der Pachtvertrag gilt

respicefinem schrieb am 13.07.2023 19:30:

Schwerwiegender ist sicherlich die Errichtung des Internierungslagers. Es geht aber nicht darum, dass ich persönlich dieses vehement ablehne, sondern nur darum, ob es den Pachtvertrag verletzt. Nun ist aber nirgendwo geregelt, welche Aufgaben eine Marinebasis hat oder haben darf, insofern käme Kuba kaum weiter. Erschwerend kommt hinzu, dass das kubanische Außenministerium, nachdem es vor der Errichtung des Lagers davon in Kenntnis gesetzt wurde, ausrichten ließ: "We will not create obstacles to this operation."

Fakt ist aber, dass laut US Regierung die Gefangenen in Gusntanamo keine Kriegsgefangenen sind. Damit kann man das Internierungslager auch nicht als Kriegsgefangeneneinrichtung deklarieren, womit ein funktionaler Bezug zu der Mikitäreinrichtung "Marinebasis" in Abrede gestellt werden und es sich bei dieser Nutzung um eine Vertragsverletzung handeln könnte.

Das Problem für Kuba ist allerdings, wie man gegen die USA das Recht auf Vertragsaufhebung durchsetzen könnte.

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