Alex Riemenschneider schrieb am 13.07.2023 13:42:
XYZ_ schrieb am 13.07.2023 12:45:
Seit 1959 hat Kuba die Vereinigten Staaten immer wieder aufgefordert, den Stützpunkt zu räumen, da der Pachtvertrag mit (Androhung von) Gewalt durchgesetzt worden sei, und solche Verträge haben nach dem modernen Völkerrecht keinen Bestand.
Was natürlich juristischer Quatsch ist. Zwar ist "im modernen Völkerrecht", genauer im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge dies in Artikel 52 kodifiziert, allerdings schließt Artikel 4 des Übereinkommens eine Rückwirkung der Konvention auf ältere bestehende Verträge explizit aus.
Es ist halt ein Fehler, nur auf Artikel 52 des Übereinkommens zu starren und dabei sämtliche anderen Bestimmungen des Übereinkommens zu ignorieren.
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Abgeschlossen in Wien am 23. Mai 1969https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1990/1112_1112_1112/20200508/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1990-1112_1112_1112-20200508-de-pdf-a.pdf
Rein aus Interesse: Und was ist mir der Hinfälligkeit des Vertrags durch Zweckentfremdung als Gefangenenlager?