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  • Alex Riemenschneider

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Re: Rechtsgrundlage

B.Eckstein schrieb am 14.07.2023 07:55:

Alex Riemenschneider schrieb am 13.07.2023 13:42:

XYZ_ schrieb am 13.07.2023 12:45:

Seit 1959 hat Kuba die Vereinigten Staaten immer wieder aufgefordert, den Stützpunkt zu räumen, da der Pachtvertrag mit (Androhung von) Gewalt durchgesetzt worden sei, und solche Verträge haben nach dem modernen Völkerrecht keinen Bestand.

Was natürlich juristischer Quatsch ist. Zwar ist "im modernen Völkerrecht", genauer im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge dies in Artikel 52 kodifiziert, allerdings schließt Artikel 4 des Übereinkommens eine Rückwirkung der Konvention auf ältere bestehende Verträge explizit aus.

Es ist halt ein Fehler, nur auf Artikel 52 des Übereinkommens zu starren und dabei sämtliche anderen Bestimmungen des Übereinkommens zu ignorieren.

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Abgeschlossen in Wien am 23. Mai 1969

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1990/1112_1112_1112/20200508/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1990-1112_1112_1112-20200508-de-pdf-a.pdf

Rein aus Interesse: Und was ist mir der Hinfälligkeit des Vertrags durch Zweckentfremdung als Gefangenenlager?

Da die Gefangenenlager rechtliche und organisatorische Teile des Stützpunkts sind ist das juristisch unerheblich. Im Pachtvertrag ist nicht aufgelistet, welche Bestandteile des Militärstützpunkts zulässig sind oder nicht.

Grundsätzlich ist die Bewertung der amerikanischen Präsenz in Guantanamo unabhängig von der Bewertung der Inhaftierung von Menschen, die (inzwischen) auch die amerikanische Regierung nicht als Kämpfer ansieht. Davon ebenfalls unabhängig ist die Bewertung der (inakzeptablen) Haftbedingungen.

Aber wenn man - wie bei Telepolis üblich - diese Fragen nicht voneinander trennt sondern alles in einen großen Topf verrührt kommt am Ende nur ein trüber Gedankenbrei dabei heraus.

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