Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass die Sache keinesfalls so klar ist, wie das von Harald Neuber (Ex-Mitarbeiter der Prensa Latina = kubanische Nachrichtenagentur) in seinem einseitigen Artikel behauptet wurde, während er einfach mal den Vertrag von 1934 unter den Tisch fallen lässt.
https://www.bundestag.de/resource/blob/414966/6b997a7f4e7eb5575c16bdef9804a515/WD-2-135-06-pdf-data.pdf
Das Problem der Menschenrechtsverletzungen in Guantanamo muss man ansprechen. Es korrespondiert aber weder mit der Ukraine, noch mit der Rechtmäßigkeit des Pachtvertrages von 1934.