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  • Digiritter

811 Beiträge seit 25.03.2003

Re: Nö

Die eine Gruppe A sagt, dass sei Rassismus pur, wenn man auf den Migrationshintergrund hindeutet. Man müsse erst einmal ermitteln bevor man so etwas behaupten würde. Dann kommt letztlich heraus, dass ein Teil einen deutschen Pass hat, aber dafür gibt es nun die Begrifflichkeit der "Person mit deutschem Pass", was wieder Gruppe A als "Deutscher" bezeichnet. Also sind alle Personen mehr oder weniger mit Migrationshintergrund. Gruppe A schweigt nun.

Gruppe B sieht den anderen Rassismus. Gerade weil es keine Deutschen sind, wird hier kein deutsches Strafrecht angewandt.

Gruppe C stellt die Gründe für das Verhalten vor. Man müsse es verstehen, dass die mal einen schlechten Tag haben oder Frust abbauen wollen.

Und ich sage: diverse Personen begehen Straftaten und müssen dafür bestraft werden.

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