Eine interessante Änderung im Inhalt von CETA
Der jetzige endgültige CETA-Text, der erstmals Ende Februar 2016 in Englisch veröffentlicht wurde, ist weitestgehend deckungsgleich mit dem schon im September 2014 veröffentlichten Text (auf den sich z.B. Max Roth in seinem Buch TTIP – Wohlstand durch Freihandel oder Verelendung Europas? stützte), aber er ist völlig neu gegliedert und umgemodelt worden (so daß z.B. alle in Roths Buch angegebenen Artikel- und Seitennummern überholt sind – der neue Text hat bezeichnenderweise auch kein Inhaltsverzeichnis, auf daß man sich möglichst schwer auf seinen anderthalb Tausend Seiten zurechtfinde...). Eine Änderung ist indessen auch psychologisch-propagandistisch von Interesse, nämlich betreffend die Schiedsgerichte:
Weil die geplanten Schiedsgerichte in der europäischen, vor allem deutschen Bevölkerung besondere Empörung hervorriefen, hat die EU-Kommission schon im Frühjahr und dann Herbst des letzten Jahres angekündigt, man wolle die Schiedsgerichts-Regelung in CETA und TTIP von Grund auf »reformieren«, ganz »durchgreifend verbessern«, statt privater Schiedsgerichte wolle man ein »reguläres« internationales »Investitionsgericht« einrichten usw. usf. Wenn man den jetzigen endgültigen CETA-Text mit dem von 2014 vergleicht, wurde die Schiedsgerichtsregelung tatsächlich geändert, allerdings in Wirklichkeit natürlich nur kosmetisch: Im Text von 2014 waren klassische private Schiedsgerichte vorgesehen gewesen, für die die Parteien, also der klagende (US-)Konzern und der beklagte (EU-)Staat, jeweils einen Richter benennen durften und sich auf den dritten, vorsitzenden Richter zu einigen hatten, wobei im Fall ihrer Nichteinigung dieser Vorsitzende (wenn die Klage des Konzerns, wie es überwiegend der Fall ist, beim Weltbank-Schiedsgerichtszentrum ICSID erhoben worden war) durch die Weltbank ernannt werden konnte (siehe dazu auch unser Flugblatt Europäer aufgepaßt: TTIP bedeutet Armut und Knechtschaft !). Diese Regelung der Ernennungsweise der Schiedsrichter ist jetzt aus dem CETA-Text verschwunden, und statt dessen werden jetzt alle Richter (zunächst 15, nämlich 5 kanadische Richter, 5 europäische und 5 aus Drittstaaten) von einem durch CETA geschaffenen europäisch-kanadischen Regierungsausschuß (»CETA Joint Committee« – »Gemischter CETA-Ausschuß«) ernannt. Per Los wird dann aus der Liste der 5 ernannten Richter mit Drittstaatsangehörigkeit ein Präsident des »Investitionsgerichts« bestimmt, und dieser wiederum darf für jeden anhängig gemachten Streitfall ein zuständiges Gericht mit drei Richtern einsetzen, von denen ein Richter einer der 5 ernannten kanadischen Richter sein muß, ein weiterer einer der 5 europäischen Richter und als Vorsitzender einer der 5 Richter mit Drittstaatsangehörigkeit.
Durch diese geänderte Ernennungsweise der Richter (ansonsten bleibt alles gleich) kann man nun behaupten, es handele sich nicht mehr um private Schiedsgerichte, sondern um ein »reguläres Gericht« mit regulär ernannten staatlichen Richtern. Um diesen Anschein zu verstärken, ist zudem jetzt im CETA-Text ein ähnlich zusammengesetztes »Berufungsgericht« vorgesehen worden, das es im alten Text von 2014 auch nicht gegeben hatte. In der Sache ändert sich dadurch natürlich gar nichts – selbst die NGOs bezeichnen alles dies ganz zu Recht als einen rein kosmetischen Schwindel, während die Lügenpresse allerdings die Regierungspropaganda herausposaunt, man habe nun »bessere Schiedsgerichte« (so z.B. die FAZ). Sogar der Deutsche Richterbund hat sich, so zaghaft oder untertänig er sich sonst äußert, in behutsamer Weise über diesen Schwindel mit den Worten empört, dieses angeblich neue »Investitionsgericht« erscheine »nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht« (die Stellungnahme [siehe unten] benennt in Sklavensprache, aber logisch und zutreffend die Ungeheuerlichkeit der geplanten Schiedsgerichte, auch in ihrer kosmetisch neu aufgedonnerten Gestalt). Ein weiteres bezeichnendes Detail am Rande: Der »Gemischte CETA-Ausschuß«, in dem der EU-Handelskommissar und der kanadische Handelsminister gemeinsam den Vorsitz innehaben, soll seine Entscheidungen »einvernehmlich« treffen, was also auch für die »Richter«-Ernennungen zu gelten hat. Hat er sich aber binnen 90 Tagen nach einer Konzernklage immer noch nicht auf diese Ernennungen einigen können, ist es wiederum die Weltbank, in Gestalt des Generalsekretärs ihres Schiedsgerichtszentrums, die »aufgrund einer Zufallsauswahl aus den vorliegenden Nominierungen« (??) das für diese Klage zuständige Dreier-Gericht ernennen darf. Auch daß das Weltbank-Schiedsgerichtszentrum ICSID das Sekretariat für das angeblich neue europäisch-kanadische »Investitionsgericht« stellen soll, dieses damit also sein administratives Zentrum in Washington (!) haben wird, ist ein charakteristisches Detail – die US-Kolonialgerichte schimmern also an allen Ecken und Enden durch den hastigen neuen Anstrich als »reguläres Investitionsgericht« nach wie vor durch.
Ob diese kosmetische Umgestaltung der Schiedsgerichte in TTIP übernommen werden wird, ist wegen der Geheimhaltung der TTIP-»Verhandlungen« natürlich nicht bekannt – es scheint, daß den Amerikanern dieser Firlefanz eher lästig ist, aber da er in der Sache nicht das geringste ändert, ist es durchaus möglich, daß sie den Eurodrohnen in diesem Punkt ihren Willen lassen (bzw. ihnen diesen tollen »neuen Vorschlag« schon vorher erlaubt hatten).
Mehr für Kenner, die zwischen den Zeilen lesen können, ist die »Kurzmitteilung aus Brüssel« des Deutschen Bundestages vom 5. Juli 2016 (wonach CETA bereits in wenigen Monaten ohne jede Beteiligung der nationalen Parlamente in Kraft gesetzt werden soll!):
Kurzmitteilung aus Brüssel, Nr.3/2016 vom 5.7.2016 >
Interessanter, da von Leuten verfaßt, die sich z.T. noch erinnern müssen, was eine Verfassung ist und wodurch sie sich von Gesetzen und Verträgen unterscheidet, ist die »Stellungnahme« des Deutschen Richterbundes vom Februar 2016:
Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts
für TTIP, Februar 2016 >
http://www.bund-gegen-anpassung.com/de/CETA_TTIP.htm
http://www.bund-gegen-anpassung.com/de/Aktuelles.htm
http://www.bund-gegen-anpassung.com/de/index.htm
Max Roth
Moloch's Ableger
Warum Iren, Holländer und Franzosen gut daran taten,
die EU, so wie sie ist, abzulehnen
http://www.ahriman.com/buecher/molochs_ableger.htm
Statt demokratischer Vereinigter Staaten von Europa, die Herr im eigenen Haus sind und gegen die anmaßenden USA dank eigener force de frappe und Frieden mit Rußland auch bleiben können, haben wir an Washingtons Strippen die Brüsseler Halbdiktatur mit dem Straßburger Feigenblatt bekommen.
Gehorsam ihren transatlantischen Oberherren betreibt diese in Maastricht und Lissabon Europas Völkern aufoktroyierte »EU« jetzt deren Verelendung (nebst Teilislamisierung) durch Masseneinwanderung aus Afrika und Asien, die Auszehrung der europäischen Industrie und Landwirtschaft durch das selbstschädigende Embargo gegen Rußland, welches unverschämterweise keine US-Kolonie werden will, und die anschließende Auslieferung des ganzen relevanten europäischen Eigentums an US-Monopole mittels TTIP à la »Attalus vermachte sein Reich den Römern«.
Aber es genügt nicht, sich über die EU zu empören – man muß sie auch verstehen. Dabei hilft die vorliegende Übersicht über die Entstehung und den inneren (»institutionellen«) Aufbau der Europäischen Union, die aus erster Hand gewonnene Sachkenntnis mit dem illusionslosen Blick eines Insiders zu einer anschaulichen Darstellung verbindet.
Max Roth ist den Lesern der KETZERBRIEFE nicht unbekannt – und muß dennoch unbekannt bleiben, denn er bekleidet eine erstaunlich hohe Stelle in unserem Justizapparat. Das erklärt auch seine Fachkenntnise, die ihm erlauben, kundig auch der internationalen »Rechts«-Entwicklung über den verhängnisvollen Gegenstand dieses Buches zu schreiben.
http://humanwirtschaftspartei.de/die-exekutive-vernichtet-den-rechtstaat/
Jul
Die Exekutive vernichtet den Rechtstaat
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Mit Blick auf Europa und den Lobbyismus in unserem Lande (Adamek: Der gekaufte Staat ) registrieren wir nicht nur ein Demokratiedefizit. Die Justizverwaltungen, die der zweiten Gewalt unseres Staates zuzurechnen sind, erodieren in einem schleichenden Prozess die dritte Gewalt (Justiz) und damit ein Fundament des demokratischen Rechtstaates. Die mangelnde Sensibilität der öffentlichen Medien für diesen
http://humanwirtschaftspartei.de/die-exekutive-vernichtet-den-rechtstaat/