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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Langer Artikel

Das bedeutet unter anderen auch Gleichheit. Kein Medienhaus darf bevorzugt werden.

Das Ding heißt Pressefreiheit, nicht Pressegleichheit. So einen Anspruch gibt es nicht, jedenfalls nicht im Grundgesetz. Die Pressefreiheit sichert lediglich zu, dass der Staat keine Gesetze erlässt, die die Medien für ihre Inhalte mit Strafe bedrohen - von Straftatbeständen wie Volksverhetzung, Beleidigung, Holocaustleugnung etc. einmal abgesehen. Der Staat stellt eine Grundversorgung mit Information über die öffentlich-rechtlichen Medien sicher, ohne dass die Regierung deren Inhalte kontrollieren kann. Nur dort gibt es einen gesetzlichen Auftrag, ausgewogen und umfassend zu berichten und ein breites Meinungsspektrum abzubilden. Ansonsten hält sich der Staat komplett heraus.

Dass reiche Leute sich Einfluss kaufen können (Springer, Murdoch, Musk) wird dadurch nicht verhindert, wohl aber eine komplette staatliche Kontrolle der Medienlandschaft, wie wir sie z.B. in Russland oder China kennen. Dass diese Regeln auch immer mal übertreten oder umgangen werden und staatliche Stellen von den Gerichten zurückgepfiffen werden müssen beweist nicht die Unwirksamkeit dieser Regeln, sondern ihre Notwendigkeit. Dazu gehört auch die Reform der der Gemeinnützigkeit, die in ihrer jetzigen Form eben doch auf eine rechtswidrige inhaltliche Prüfung durch den Staat (hier dem Finanzamt) hinausläuft. Die AfD hat in den vergangenen Jahren die Finanzämter mit rechtsmissbräuchlichen Beschwerden gegen linke Vereine eingedeckt, um diese einzuschüchtern. Die EU-Kommission hat diesen Punkt schon 2014 vehement kritisiert. Die Ampel hat jetzt endlich eine Reform in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, aber bisher noch nicht umgesetzt. Sie ist aber auch erst ein Jahr im Amt.

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