Für ALG2 gilt ganz einfach:
Anspruch hat nur wer nicht über genug Einkommen oder größeres Vermögen verfügt
UND
Arbeit aktiv sucht
oder
Senioren, Kinder oder behinderte Angehörige betreut.
ggf. für voll Berufstätige aufstockendes ALG" wenn das Einkommen nicht ausreicht.
Was "Sanktionen" genannt wird ist Großzügigkeit wenn durch Bummelei oder Verweigerung Arbeitsaufnahme oder anberaumte Qualifizierungen unterbleiben.
Prinzipell gilt wer eine zumutbare Arbeit verweigert oder durch Bummelei die Kündigung provoziert hat keinen Anspruch auf ALG2. Garkein Geld wäre sachlich richtig.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.05.2019 11:37).