Wer will mag Almosen verteilen um Fleißkärtchen für den Himmeleinzug zu erwerben.
Man lese Lukas 10,33:
33 Ein Samariter aber, der auf der Reise war, kam dahin; und als er ihn sah, jammerte er ihn;
34 und er ging zu ihm, goss Öl und Wein auf seine Wunden und verband sie ihm, hob ihn auf sein Tier und brachte ihn in eine Herberge und pflegte ihn.
35 Am nächsten Tag zog er zwei Silbergroschen heraus, gab sie dem Wirt und sprach: Pflege ihn; und wenn du mehr ausgibst, will ich dir's bezahlen, wenn ich wiederkomme.
Der gute Mensch "rettete" jemand weil es ihm ein Bedürfniss war und mutete die finazielle Last daraus keinem anderen zu, kam selbst dafür auf.
Solidarität beruht aber auf gegenseitigen einzuhaltenden Pflichten bevor jemand solidarische Hilfe bei Bedarf bekommt.
Schon bei dem ersten Solidarsystem der Sozialkasse vor 750 Jahren der Harzer Bergleute in Goslar, nur wer seinen Groschen reglemäßig in den Kasten der Knappen gab bekam Unterstützung im Falle von Not.
Westfälische Feuersozität, Beiträge zahlen, Brandschutzvorschriften einhalten, nur dann Hilfe falls es brannte!
Berufsgenossenschaft, anmelden, zahlen, Arbeitssicherheitsvorschriten einhalten.
Schadensminderungspflicht, Helm und Sicherheitschuhe z.B.
Auszug Sozialgesetzbuch V § 1:
Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.
Übersetzt auf Afrikaner, macht nicht soviele Kinder, ihr seid kein Fall für Solidarität:
1. Die Schadensminderungspflicht nicht eingehalten, zuviele Kinder.
2. Nicht vor Eintritt der Notlage ein gemeinsames Solidarsystem mit Deutschland eingegangen.
Wer Almosen geben mag bitte, wie der Samariter selbst zahlen!