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  • MajorGriffon

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Müssen nicht

Die Leute machen es halt... Natürlich ist werden die AN hier auch massiv betrogen.

Normalerweise gilt, das wenn man zu einem geplanten Arbeitseinsatz erkrankt ist gilt der als abgegolten und muss nicht nachgearbeitet werden.

Bei längerer Erkrankung gilt die vereinbarte, alternativ die durchschnittliche Wochenarbeitszeit.

Kündigung wegen zuviel krank ist wenn der AN sich wehr sehr schwer, die Voraussetzungen sind sehr hoch.

Jahre hintereinander müssen 50 und mehr Krankentage pro Jahr erreicht werden und die Prognose für die Zukunft muss so sein, das weiterhin so viele Krnakheitstage anfallen. Diese Prognose ist medizinisch zu begründen, nicht nur aus der Erfahrung aus der Vergangenheit.

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