FLxxxxT.DE schrieb am 19.01.2022 13:10:
Die wird verlagert weil die ab 2023 negativ wird und das Leute wie deiner einer zu sehr verwirren würde.
Dass eine Ausgleichszahlung, die sich aus der Differenz von garantierter Einspeisevergütung und Börsenpreis zusammensetzt, negativ sein könnte, würde bedeuten, dass die Erzeuger das Geld, was oberhalb der garantierten Vergütung eingenommen wird, an die Netzbetreiber zahlen müssten, was wohl eher nicht der Fall sein wird.
Schon dieses Jahr ist sie um 50% gesunken.
Was dem Endverbraucher aber letztendlich wenig bis gar nichts nützt, denn der zahlt weiterhin alles. Entweder direkt die Umlage oder Steuern.
Die Subvention der EE Erzeuger besteht aus dem Vorrecht immer dann wenn man liefern kann zu einem Dumpingpreis einspeisen zu dürfen.
Sie besteht und bestand niemals aus Geld sondern nur aus eben diesem Vorrecht.
Nein.
Was ist die EEG Umlage?
Seit fast zwei Jahrzehnten wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Wasserkraft und Biomasse in der Bundesrepublik gefördert. Grundlage dieser Förderung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die EEG Umlage. Auf der Grundlage des im März 2000 erstmals in Kraft getretenen erneuerbaren Energien Gesetzes erhalten die Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren und den Strom ins Stromnetz einspeisen, eine festgelegte Vergütung. Diese Vergütung ist jedoch um ein Vielfaches höher, als der Erlös, den die Netzbetreiber durch den Verkauf des Stroms an der Strombörse erzielen können. Diese Differenz wird über die EEG Umlage ausgeglichen. Die Umlage müssen Stromkunden zusätzlich zum Stromtarif bezahlen.
--> https://skapa-invest.de/glossar/eeg-umlage/
Die Umlage besteht aus Geldern, also schlicht und ergreifend aus dem schnöden Mammon.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.01.2022 16:02).