Sobald die Umlage aus Steuergeldern finanziert wird, gilt diese per Definition als Subvention.
Und wenn die Zuschüsse für das EEG Konto aus einem Sondervermögen kommt?
https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2020/04/Meldung/direkt-erklaert.html