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  • SATFVT

mehr als 1000 Beiträge seit 20.12.2011

Re: Die Verlagerung der EEG-Umlage hat einen Vorteil.

Sobald die Umlage aus Steuergeldern finanziert wird, gilt diese per Definition als Subvention.

Und wenn die Zuschüsse für das EEG Konto aus einem Sondervermögen kommt?

https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2020/04/Meldung/direkt-erklaert.html

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